Jeweils am Anfang eines Jahres werden auf den Friedhöfen der Stadt Gelsenkirchen Reihengräber eingeebnet, deren Nutzungszeiten abgelaufen sind.

GELSENDIENSTE bittet die Angehörigen, vorab Grabsteine und Grabschmuck wie Lampen oder Vasen von den Gräbern zu entfernen. Anschließend werden die Felder abgeräumt. Hinweise zur Lage der Gräber finden sich im jeweiligen Grabstellenausweis.

Anfang des Jahres 2025 werden die folgenden Reihengrabfelder eingeebnet:

Friedhof Hassel-Oberfeldingen
Reihengrabfeld 048

Hauptfriedhof
Reihengrabfelder 089, 102, 155, 212, 227, 236, U 069

Friedhof Horst-Süd
Reihengrabfelder 072, 074

Friedhof Beckhausen-Sutum
Reihengrabfelder 038, 066

Westfriedhof
Reihengrabfelder 054, 062

Ostfriedhof
Reihengrabfelder 009, 012 D, 128

Friedhof Rotthausen
Reihengrabfelder 026 A, 054

Südfriedhof
Reihengrabfeld 066

Auf bevorstehende Einebnungen wird auch vor Ort mit Schildern hingewiesen.