Jeweils am Anfang eines Jahres werden auf den Friedhöfen der Stadt Gelsenkirchen Reihengräber eingeebnet, deren Nutzungszeiten abgelaufen sind.
GELSENDIENSTE bittet die Angehörigen, vorab Grabsteine und Grabschmuck wie Lampen oder Vasen von den Gräbern zu entfernen. Anschließend werden die Felder abgeräumt. Hinweise zur Lage der Gräber finden sich im jeweiligen Grabstellenausweis.
Anfang des Jahres 2025 werden die folgenden Reihengrabfelder eingeebnet:
Friedhof Hassel-Oberfeldingen
Reihengrabfeld 048
Hauptfriedhof
Reihengrabfelder 089, 102, 155, 212, 227, 236, U 069
Friedhof Horst-Süd
Reihengrabfelder 072, 074
Friedhof Beckhausen-Sutum
Reihengrabfelder 038, 066
Westfriedhof
Reihengrabfelder 054, 062
Ostfriedhof
Reihengrabfelder 009, 012 D, 128
Friedhof Rotthausen
Reihengrabfelder 026 A, 054
Südfriedhof
Reihengrabfeld 066
Auf bevorstehende Einebnungen wird auch vor Ort mit Schildern hingewiesen.